EGGENSTEIN-Leopoldshafen  


     Tauchen im Baggersee Mittelgrund Leopoldshafen

Ab dem 26. Juni 2010 gilt die Rechtsverordnung für den Baggersee Mittelgrund im Ortsteil Leopoldshafen. Das bisherige Betriebsgeände des Kieswerkes wird damit in den Gemeingebrauch übergeführt. Damit es nicht zu Interessenskonflikten kommt, hat der Gemeinderat von Eggenstein-Leopoldshafen die Uferzonen reglementiert. Neben den bisherigen Nutzern (Angler, Seegler, Stehseegler und Badegäste) und aus Naturschutzgründen wird es auch einen besonders ausgewiesenen Zugang für Sporttaucher am See geben. Die Zoneneinteilung für die Nutzung des Gewässers ist aus der Karte ersichtlich.

Neben der Einschränkung in der Nutzung der Seezonen gibt es auch eine zeitliche Beschränkung: Ausser dem Nachttauchverbot gibt es ein Wintertauchverbot und an Wochenenden - Freitag bis Sonntag und an Feiertagen - ist die Zahl der Taucher limitiert und an eine amtliche Tauchgenehmigung gebunden. Näheres ist aus dem Merkblatt auf dieser Seite ersichtlich.


Tauchen im Baggersee Fuchs & Gros Eggenstein

Liebe Tauchsportfreunde,

der Gemeinderat Eggenstein-Leopoldshafen hat in seiner Sitzung am 30. März 1999 den Gemeingebrauch am Baggersee Fuchs & Gros in Eggenstein neu geregelt und eine Rechtsverordnung beschlossen. Gemäß § 28 Abs. 2 des für Baden-Württemberg gültigen Wassergesetzes gelten auch für Sporttaucher neue Regelungen.


                Tauchkartenhotline: 0173/4327932 jeden Donnerstag und Freitag von 16 - 18 Uhr

                    Kontakt per EMail: tauchkarten@nautische.de


Hierzu ein Wort in eigener Sache:

Die Tauchgenehmigung ist eine amtliche Genehmigung der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, die dafür zu entrichtende Gebühr ist eine Verwaltungsgebühr, welche im Land Baden-Württemberg die Gemeinde für diesen Verwaltungsakt (=Gestattung des Tauchens) erheben muß.

Die Nautische Gesellschaft wurde vom Gemeinderat beauftragt (gemeinsam mit den anderen Vereinen), die Einhaltung der Rechtsverordnung an beiden Baggerseen zu überwachen und die Genehmigungen auszugeben. Hierzu haben wir eine telefonische Hotline eingerichtet und die Hinterlegung der bestellten Karten zur Abholung von Freitag bis Sonntag organisiert.

Die Nautische Gesellschaft und deren Mitglieder haben aus dem Verkauf der Tauchgenehmigungen keinerlei Einnahmen, die Gebühren werden insgesamt mit der Gemeindeverwaltung abgerechnet.


Merkblatt

zur Tauchregelung am Baggersee Fuchs & Gros in Eggenstein

und dem Baggersee Mittelgrund in Leopoldshafen

  • Vom 1. November bis 31. März gilt Absolutes Wintertauchverbot
  • Vom 1. April bis 31. Oktober gelten folgende Regelungen
  • Kommerzielle Nutzung (Tauchschulen!) ist grundsätzlich verboten.
  • Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr besteht Nachttauchverbot.
  • Jeweils im Nordteil der Seen gilt Bade- und Tauchverbot (siehe Seekarten).
  • In den ausgewiesenen Laichzonen sowie in den Familienbadebereichen gilt Tauchverbot.
  • Sporttauchen dürfen nur Personen, die im Besitz eines gültigen Tauchbrevets sind, dieses ist am See mitzuführen.
  • Von Montag bis Donnerstag besteht für Sporttaucher keine  Genehmigungspflicht.

Tagestauchkarten werden im Auftrag der Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen durch die Geschäftsstelle der Nautischen Gesellschaft e.V. ausgegeben und können dort beantragt werden.

Bestellung per EMail: tauchkarten@nautische.de

Die Verwaltungsgebühr beträgt EURO 2,50 pro Karte.

Die Einhaltung der Verordnung wird von der Gemeindeverwaltung durch hierfür besonders beauftragte Personen überwacht. Wir appellieren an alle Taucher, die Vorschriften zu beachten. Verstöße werden konsequent mit Bußgeld geahndet.



Orientierungshilfe: Karte des Fuchs & Gros Eggenstein   Karte des Mittelgrund in Leopoldshafen  Anfahrtplan zum Baggersee Mittelgrund und  aktuelle Info's über die Seen

    Im Auftrag der Gemeindeverwaltung Eggenstein- Leopoldshafen

             - Nautische Gesellschaft 1996 e.V. -

                gez. Gottwald (1. Vorsitzender)